Frist bis zum 31. Januar

Darauf müssen Immobilienbesitzer bei der Grundsteuererklärung achten

Beliebtes Betongold: 40 Prozent der Schleswig-Holsteiner vertrauen auf die eigene Immobilie, um sich fürs Alter abzusichern.

Luftaufnahme einer Wohnsiedlung: Bis Ende Oktober müssen Eigentümer die Daten für die Grundsteuerreform einreichen.

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Berlin. Am 31. Januar endet sie: die Abgabefrist für die Erklärung zur neuen Grundsteuer. Dann müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken oder Betrieben der Land-und Forstwirtschaft ihre Daten übermittelt haben. Dabei handelt es sich um eine Art zusätzliche Steuerklärung, auf deren Basis ab 2025 eine neue Grundsteuer erhoben wird. Doch was hat es damit auf sich – und was muss beachtet werden?

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Warum gibt es überhaupt eine neue Grundsteuer?

Die aktuelle Grundsteuer wird auf Grundlage von sehr alten Daten berechnet: In Westdeutschland stammen sie aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar von 1935. Seitdem haben sich Grundstückswerte jedoch verändert – teilweise erheblich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Ungleichbehandlung festgestellt und die Steuer einkassiert. Bis Ende 2019 müsse eine Neuregelung in die Wege geleitet werden, hieß es aus Karlsruhe. Ein Jahr später verabschiedete der Bundestag eine entsprechende Reform.

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Grundsteuer: Was ist neu?

Mit der reformierten Grundsteuer wird der Grundbesitz in Deutschland neu bewertet. Stichtag ist der 1. Januar 2022, entscheidend sind also die Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt. Millionenfach bekommen Immobilieneigentümer und ‑eigentümerinnen in diesen Tagen Post vom Finanzamt, das entsprechende Daten abfragt.

Welche genau, ist nicht in allen Bundesländern gleich, denn Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu erlassen. Das Saarland und Sachsen wenden bei der Steuerberechnung zwar grundsätzlich das Bundesmodell (Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz) an, haben aber eigene Steuermesszahlen eingeführt.

Da die Bundesländer die Steuer nach unterschiedlichen Modellen berechnen, werden teilweise auch unterschiedliche Angaben abgefragt. So fragen Länder wie Bayern etwa den Bodenrichtwert nicht ab, in Ländern wie NRW müssen Eigentümer und Eigentümerinnen wiederum Angaben zu Flurstück und Flurnummer machen.

Grundsteuererklärung: Welche Daten werden erhoben?

Wie das Bundesfinanzministerium erklärt, sind für Wohngrundstücke im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes. Genauere Details können zwar je nach Land variieren, insgesamt sollen künftig aber weniger Angaben gemacht werden als bisher.

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Frist für die Grundsteuererklärung: Bis wann muss ich aktiv werden?

Der erste Stichtag war der 31. Oktober 2022, dann wurde die Frist jedoch bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht werden. Achtung: Die Daten müssen elektronisch über das „Elster“-Portal übermittelt werden. Nur in „ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen“ ist die Abgabe auch in Papierform möglich, wie das Ministerium mitteilt. Wer bereits ein Elster-Konto hat, kann dieses nun nutzen. Wer sich noch registrieren muss, sollte den Prozess nicht zu spät starten: Eine Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern. Wird die Erklärung zu spät abgegeben, kann ein Zuschlag fällig werden.

AppleCarplay

Apple, Google, Amazon – der Kampf ums Auto hat begonnen

Apples Ankündigung, im kommenden Jahr eine komplett neue Version von seiner Fahrzeugsoftware CarPlay zu präsentieren, hat in der Branche für Furore gesorgt. Denn künftig will das Unternehmen aktiv in die Fahrzeugsoftware eingreifen. Auch Google und Amazon sind nicht untätig.

Was ist mit Mieterinnen und Mietern?

Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, muss jetzt nicht aktiv werden. Die Reform kann dennoch auch Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter haben: Da die Grundsteuer auf sie umgelegt werden kann, könnte sich das ab 2025 auf die Mietpreise auswirken.

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Grundsteuererklärung: Wo finde ich weitere Informationen?

Das Bundesfinanzministerium hatte mittels öffentlicher Bekanntmachungen über den Vorgang informiert. Darüber hinaus haben die meisten Bundesländer Informationsschreiben verschicken. Im Internet bietet die Seite www.grundsteuerreform.de eine gute Orientierung. Dort kann das jeweilige Bundesland angeklickt werden. Auch das Ministerium beantwortet auf seiner Internetseite Fragen zur Grundsteuer.

Einige Bundesländer haben zudem ein Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS), das bei der Angabe des Bodenrichtwerts helfen kann. Mehr Informationen dazu finden sich im Netz unter www.bodenrichtwerte-boris.de.

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