Hansewerk-Post verunsichert Kunden
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Blick auf eine Fernwärmeleitung: Drei Jahre dauert der Streit zwischen Hansewerk Natur und Verbraucherzentralen um die Preisänderungen bereits an.
© Quelle: hfr
Kiel/Quickborn. Damit geht ein drei Jahre andauernder Streit zwischen dem Wärmeversorger und den Verbraucherschützern im Norden in die nächste Runde. Streitpunkt ist eine Tarifänderung aus dem Jahr 2015. Damals hatte die Hansewerk Natur ihre Kunden in Briefen über eine Umstellung einer Preisgleitklausel im Wärmelieferungsvertrag informiert. Diese erfolge durch öffentliche Bekanntmachung.
Aus Sicht der Verbraucherzentralen war das nicht rechtens. „Vertragsveränderungen kann man nicht einfach einseitig erklären, sondern sie bedürfen beiderseitiger Zustimmung“, sagt Julia Buchweitz von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Ihre Hamburger Kollegen hatten die Hansewerk Natur deswegen im November 2015 verklagt. Für Ende September dieses Jahres ist die mündliche Verhandlung angesetzt.
Unternehmen hält Vorwürfe für unbegründet
„Wir erachten die Vorwürfe der Verbraucherzentrale für unbegründet“, teilt Hansewerk-Sprecherin Constanze Burkhardt auf Anfrage mit. Die Umstellung der Preisanpassungsklausel sei keineswegs „durchgängig“ von den Kunden kritisiert worden.
In zwei ähnlichen Gerichtsverfahren in Hessen hatten sich Verbraucherschützer im vergangenen Jahr erfolgreich gegen Energieversorger durchgesetzt. Offenbar, weil sie ein ähnlich ungünstiges Urteil für sich befürchte, schreibe die Hansewerk Natur nun ihre Kunden an, um sich abzusichern, so der Vorwurf der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen. Sie erwägen eine Klage wegen Irreführung der Kunden.
Verbraucherschützerin: Gutschrift hört sich nur nach viel an
In den Briefen weist die Hansewerk Natur ihre Fernwärmekunden auf einige "umstrittene Fragen" hin, die den rechtlichen Rahmen der Fernwärmeversorgung betreffen. Der Versorger wolle die betreffende Klausel nun "individualvertraglich und rückwirkend zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe" mit dem Kunden vereinbaren. Sie sollen hierfür einen Nachtrag zu ihrem Vertrag unterzeichnen. Als Aufwandsentschädigung bietet die Hansewerk Natur ihnen eine Gutschrift von 100 Kilowattstunden auf der nächsten Jahresabrechnung an. Wer das Schreiben innerhalb von zwei Wochen zurücksendet, soll sogar eine doppelt so hohe Gutschrift bekommen.
„Das hört sich erst einmal nach viel an. Wenn man sich das aber ausrechnet, geht es da vielleicht um fünf bis zehn Euro“, sagt Buchweitz. Sollte die einseitige Preisanpassung vor Gericht dagegen für ungültig erklärt werden, könnten die Kunden mehr als 200 Euro zurückfordern. Wer den Nachtrag jetzt unterzeichne, nehme sich die Möglichkeit, diese Ansprüche auf Erstattung zu stellen. Buchweitz rät, auf das Angebot einfach nicht zu antworten und abzuwarten.
KN