Hilfen für Versorger

Höhe der Gasumlage bekannt: Verbraucher müssen 2,419 Cent pro Kilowattstunde mehr zahlen

Eine Gasflamme brennt auf einem Küchenherd in einer Wohnung. (Symbolbild)

Eine Gasflamme brennt auf einem Küchenherd in einer Wohnung. (Symbolbild)

Berlin/Ratingen. Die Höhe der Gasumlage ab Oktober wird 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das teilte der sogenannte Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, am Montag mit.

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Bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden betragen die Mehrkosten demnach rund 484 Euro im Jahr. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer. Die Bundesregierung will allerdings verhindern, dass diese fällig wird.

Die Umlage soll Gasversorgern zugutekommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Sie gilt ab Anfang Oktober - sie werde aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, so das Wirtschaftsministerium. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher werde die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

Die Gas-Umlage kommt: Was bedeutet das für Verbraucher?
ARCHIV - 04.10.2021, Niedersachsen, Hannover: Ein Mann dreht am Thermostat einer Heizung. (zu dpa: «Land Hessen stellt Energiesparpaket für die Landesverwaltung vor») Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Damit kein Gasversorger wegen gestiegener Einkaufspreise Insolvenz anmelden muss, sollen ab Oktober alle Endkunden für eineinhalb Jahre eine Umlage zahlen.

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Gasumlage als Folge des Kriegs in der Ukraine

Das Wirtschaftsministerium sieht die Umlage als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Dieser habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Russland habe seit Mitte Juni seine Gasimportmengen nach Deutschland in unberechenbarer Weise reduziert, damit eine künstliche Energieknappheit geschaffen und die Preise in die Höhe getrieben. Dieser „externe Schock“ treffe Deutschland, das bislang stark von günstigem Gas aus Russland abhängig war, besonders. Viele Gaslieferungen aus Russland, die bisher vertraglich zugesichert waren, fielen weg.

Gasimporteure aber haben Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden, vor allem gegenüber Stadtwerken. Die Importeure können diesen Lieferpflichten nur gerecht werden, indem sie die ausgefallenen Mengen aus Russland durch den Kauf deutlich teurerer Mengen am Kurzfristmarkt ersetzen. Bisher können diese Mehrkosten nicht weitergegeben werden.

Die Folge: Bei Importeuren sind erhebliche Verluste entstanden. Deswegen hat der Bund mit dem Versorger Uniper ein milliardenschweres Rettungspaket vereinbart - und im Zuge dessen auch die Gasumlage. Diese kommt zusätzlich zu marktbedingten Preissteigerungen, die schrittweise bei den Kunden ankommen.

Wird auf die Umlage die Mehrwertsteuer erhoben oder nicht?

Unklar ist noch, ob auf die Gasumlage die Mehrwertsteuer fällig wird. Zwar will die Bundesregierung das verhindern, das ist aber rechtlich nicht einfach. Laut Finanzministerium sind solche Ausnahmen im Europarecht nicht vorgesehen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat aber auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten: In einem Brief an EU-Finanzkommissar Paolo Gentiloni bat Lindner ihn, sein Initiativrecht zu nutzen und den EU-Staaten die Möglichkeit zu geben, auf staatliche Abgaben im Energiebereich für eine Weile keine Mehrwertsteuer zu erheben. Unabhängig davon werde Deutschland nach Artikel 395 der Mehrwertsteuerrichtlinie eine Ausnahme beantragen, hieß es.

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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte den Bürgerinnen und Bürgern angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zusätzliche Entlastungen zugesichert. Es werde niemand alleine gelassen.

RND/sic/dpa

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