RND-Kolumne „Der Haushälter“

IGeL-Leistungen: Auch Ärzte wollen manchmal nur verdienen

Von manchen Leistungen profitiert vor allem der Arzt.

Von manchen Leistungen profitiert vor allem der Arzt.

Berlin. Als mich die Augenärztin über grünen Star aufklärte, da wurde mir mulmig. Wer will schon unbemerkt erblinden? Also ließ ich meinen Augeninnendruck messen – für 30 Euro. Sicher ist sicher.

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Die Kassen zahlen das nämlich nicht, solange es keinen konkreten Verdacht gibt. Dieser Vorsorgecheck ist dann eine Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL genannt – besser bekannt als Selbstzahlerleistung.

Es ist aber nicht so, dass die Kassen in diesem Fall knauserig sind. Sie zahlen nicht, weil sie von Vorsorge ohne Anlass nichts halten – zumindest bei grünem Star.

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Die schlichte Wahrheit ist: Auch Ärzte wollen Geld verdienen. Dafür verkaufen manche Vorsorgechecks. Einige Praxen geben Selbstzahlern sogar kurzfristiger Termine. Und es bleibt selten bei 30 Euro. Eine OCT zur Messung des Augeninnendrucks kostet bis zu 140 Euro. Eine Stoßwellentherapie beim Tennisarm schnell mal 200 Euro.

Schauen Sie auf den IGeL-Monitor

Nun ist nicht alles schlecht, was Kassen nicht zahlen – bei Zahnersatz oder Reiseimpfungen zum Beispiel.

Mein Tipp: Schauen Sie in den IGeL-Monitor vom Medizinischen Dienst. Der prüft seit zehn Jahren Selbstzahlerleistungen – und klärt leicht verständlich über Sinn und Unsinn auf.

Ernüchternde Bilanz nach 55 untersuchten IGeL: Nur ganz wenige sind „tendenziell positiv“. Meistens ist die Wirkung „unklar“ oder sogar „tendenziell negativ“. Besonders schlecht schneidet ein Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung ab (25 bis 53 Euro). Auch der ist nur bei konkretem Verdacht zu empfehlen, ansonsten bringt er nichts – und führt zu oft zu Fehlalarmen.

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Übrigens: Um extra Kosten abrechnen zu können, benötigt die Praxis vorab Ihre schriftliche Zustimmung und muss nach Gebührenordnung abrechnen. Liegt das nicht vor, brauchen Sie nicht zu zahlen. Mehr dazu im Ratgeber meiner Kollegin bei „Finanztip“.

Ich war damals nur beim Augenarzt, weil ich ein Rezept für eine neue Brille brauchte. Ich wollte die von der Steuer absetzen. Erst in der dritten Praxis gelang das ohne große „Vorsorgediskussion“. Dort bleibe ich.

Matthias Urbach ist Vizechefredakteur des Geldratgebers „Finanztip“, der zur gleichnamigen Stiftung gehört. Er erklärt an dieser Stelle immer dienstags, wie man Gelddinge selbst regelt. Weitere Tipps gibt Urbach im wöchentlichen Verbraucher-Newsletter.

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