Im Falle eines Staus: So wird die Rettungsgasse richtig gebildet
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Eine Rettungsgasse bietet Einsatzkräften ausreichend Platz, um schnellstmöglich zur Unfallstelle vorzudringen.
© Quelle: dpa
Zum Ferienstart oder im Feierabendverkehr ist auf den Straßen besonders viel los. Verstärkt kommt es nun zu Staus und Unfällen. Um schnell helfen zu können, ist es hierzulande Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Aber wann muss die eigentlich gebildet werden – und wie geht das noch mal?
Rettungsgasse früh genug bilden
Wer in Deutschland in einen Stau gerät und sich auf einer Straße mit zwei Spuren oder mehr befindet, muss eine Rettungsgasse bilden. Das wissen die meisten Autofahrerinnen und -fahrer mittlerweile. Was viele aber vergessen: Die Rettungsgasse muss eigentlich schon gebildet werden, wenn der Verkehr anfängt zu stocken, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC).
Denn dann ist auch noch genug Platz vorhanden, um diese zu bilden. Wenn der Stau erst einmal da ist und Auto dicht an Auto steht, gibt es oftmals nicht mehr ausreichend Möglichkeiten, um die Gasse zu bilden. Wenn dann von hinten Rettungskräfte nahen, kann es schon zu spät sein.
Der Linke nach links, alle anderen nach rechts
Eine Rettungsgasse zu bilden, ist eigentlich ganz einfach. Wer auf dem linken Fahrbahnstreifen fährt, weicht nach links aus. Alle Verkehrsteilnehmer auf den übrigen Fahrbahnstreifen fahren nach rechts. Diese Regel gilt unabhängig davon, wie viele Fahrbahnstreifen eine Straße insgesamt hat. Ein kleiner Trick für alle, die die Regel schnell wieder vergessen: Ein Blick auf die rechte Hand erklärt es. Der Daumen hat von den übrigen Fingern etwas Abstand. Er befindet sich ganz links (der Autofahrer auf der linken Spur fährt nach links). Alle anderen Finger bilden eine Einheit auf der rechten Seite (alle anderen Autofahrer fahren nach rechts).
Wichtig: Wer sich einem Stau nähert, sollte das Warnblinklicht einschalten, um die Autofahrerinnen und -fahrer hinter sich vor der Gefahr zu warnen.
Zuwiderhandlung kann Fahrverbot nach sich ziehen
Keine Rettungsgasse zu bilden, kann nicht nur teuer werden – laut Straßenverkehrsordnung können Verkehrsteilnehmer auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auferlegt bekommen. Wer etwa keine Rettungsgasse bildet und dadurch Einsatzkräfte behindert, dem droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 280 Euro, bei einer Sachbeschädigung – etwa durch einen Unfall – auf 320 Euro.
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Wer keine Rettungsgasse bildet und Einsatzkräfte so behindert, dem droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro.
© Quelle: ADAC e.V.
Rettungsgasse nur für Helfer
Sobald der Verkehr außerorts also stockt, wird die Rettungsgasse gebildet. Darf eigentlich jemand, der es sehr eilig hat, die Rettungsgasse ausnahmsweise auch nutzen? Auf keinen Fall. Die Benutzung der Rettungsgasse ist ausschließlich Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehr gestattet. Zwar gibt es im aktuell gültigen Bußgeldkatalog noch keine Sanktionen für das Befahren der Rettungsgasse. Der neue Bußgeldkatalog, der wegen eines Formfehlers noch nicht angewendet wird, sieht aber deftige Strafen für das unrechtmäßige Nutzen der Rettungsgasse vor.
So soll dann das Befahren der Rettungsgasse neben einem Bußgeld von mindestens 240 Euro auch zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen. Wichtig: Je nachdem, unter welchen Umständen der Verkehrsverstoß erfolgt ist, kann sich das Bußgeld auch noch erhöhen.