Versicherungsschutz gegen Naturgefahren

Klimakatastrophen: Verbraucher-Sachverständigenrat plädiert für Versicherungspflicht

Die Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal im Jahr 2021 hat große Schäden hinterlassen. Derzeit wird über eine Versicherungspflicht für Elementarschäden diskutiert.

Die Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal im Jahr 2021 hat große Schäden hinterlassen. Derzeit wird über eine Versicherungspflicht für Elementarschäden diskutiert.

Berlin. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) hat sich angesichts der Überflutungen im vergangenen Jahr für eine umgehende Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden ausgesprochen. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und am Donnerstag an das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium überreicht werden soll.

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„Die Flutkatastrophe des Sommers 2021 hat gezeigt, dass Deutschland vom Klimawandel voll erfasst wird, aber nicht hinreichend an die Folgen des Klimawandels angepasst ist“, heißt es in der Ausarbeitung.

So schlägt der unabhängige Sachverständigenrat eine verpflichtende Basisversicherung vor: Alle Eigentümer von Wohngebäuden würden gesetzlich verpflichtet, ihre Gebäude gegen Elementarschäden – also durch Natur verursachte Schäden – zu versichern. Die Basisversicherung könnte demnach individuell erweitert werden – in Abhängigkeit von finanziellen Möglichkeiten, persönlicher Risikoeinstellung sowie der Gefährdungslage. Um hohen Kosten durch Versicherungsprämien entgegenzuwirken, fordert der Sachverständigenrat die Politik und den Gesetzgeber zudem auf, Wege für Abmilderungen zu finden.

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Das Problem: Weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Naturgefahren versichert, wie der SVRV aus Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zitiert. In Rheinland-Pfalz, wo die Überschwemmungen in Folge von starken Regenfällen besonders große Schäden verursacht haben, beträgt die Versicherungsdichte sogar nur 37 Prozent.

In dem Papier sind auch Konzepte des GDV und der Verbraucherzentrale (vzbv) dargelegt, „die jeweils das Ziel verfolgen, deutlich mehr – idealerweise alle – Wohngebäude mit Versicherungsschutz gegen Naturgefahren auszustatten“, heißt es weiter.

Diskussion um konkrete Ausgestaltung

Der GDV plädiert jedoch nur für eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung, die durch die Versicherten allerdings abgelehnt werden kann. Die Verbraucherzentrale fordert die Schaffung eines gesetzlichen Leitbilds für die Abdeckung aller Gefahren. Die Einführung einer Versicherungspflicht halten die Verbraucherschützer nur für notwendig, wenn etwa die Versicherungsdichte 80 Prozent in den nächsten Jahren nicht übersteigt.

Der Sachverständigenrat hat auch eine repräsentativen Umfrage beim Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap in Auftrag gegeben. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung eine Versicherungspflicht befürwortet.

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So wurden in einer ersten Befragungswelle im vergangenen Oktober 2368 Wahlberechtigte und im Januar 2022 in einer zweiten Runde 1760 Wahlberechtigte online befragt – es handelte sich um den gleichen Befragungspool. 54 Prozent beziehungsweise 62 Prozent sprechen sich für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden aus. 32 Prozent beziehungsweise 21 Prozent sind dagegen. 14 Prozent beziehungsweise 17 Prozent gaben an, sie wüssten es nicht.

Verfassungsrechtliche Bedenken zur vorgeschlagenen Versicherungspflicht räumt der Sachverständigenrat mithilfe eines Rechtsgutachten aus, das von der Universität Regensburg ausgearbeitet worden ist. Den Wissenschaftlern des Lehrstuhls für Öffentliches Recht zufolge ist die Versicherungspflicht unions- und verfassungsrechtskonform.

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