Media-Markt Saturn steht vor Niederlage
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Prozess am OLG Schleswig Der Elektronik-Riese Media-Markt Saturn fordert von Michael Rook rund 1,6 Millionen Euro Schadenersatz.
© Quelle: picture alliance / dpa
Schleswig. Der Elektronik-Riese Media-Markt Saturn fordert von Rook (54) rund 1,6 Millionen Euro Schadenersatz. Der in Quickborn lebende Ex-Manager war Ende 2012 vom Landgericht Augsburg zu fünf Jahren und drei Monaten Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Nach Überzeugung der Augsburger Richter soll Rook einem Vermittler von Telekommunikationsverträgen zwischen 2005 und 2011 bundesweit als Dienstleister Zugang zu den Filialen der Elektronikkette gewährt und gemeinsam mit Komplizen rund zwei Millionen Euro Schmiergeld kassiert haben.
Rook war früher auch Chef von Media Markt Raisdorf und Kiel
Michael Rook, der früher auch als Leiter der Media-Markt Filialen in Raisdorf und Kiel gearbeitet hat, bestreitet die Tat. Insgesamt zweieinhalb Jahre saß der heutige Unternehmensberater in Haft, der Rest der Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.
Schadenersatzforderung nach Schuldspruch im Strafprozess
Nach dem Augsburger Urteil sah Media-Markt Saturn natürlich gute Chancen für seine Forderung nach Schadenersatz. Doch im Sommer 2017 die große Überraschung: Nach insgesamt 16 Verhandlungstagen weist das Landgericht Itzehoe die Klage der Kette gegen Rook ab. Begründung: Nach "umfangreichen Zeugenvernehmungen" und "intensiver Überprüfung des Strafurteils aus dem Jahr 2012" sei man zu einer abweichenden Meinung gelangt: Es sei weder objektiv zu belegen, dass Rook an Bestechungsabsprachen persönlich beteiligt war, noch dass er Bestechungsgelder persönlich erhalten habe.
Media-Markt Saturn gegen Rook: Urteil erst im Februar
Der dritte Zivilsenat des OLG Schleswig kam am Dienstag nach einer Vorberatung zu dem Ergebnis, dass an der Beweisführung des Landgerichtes Itzehoe keinerlei objektive Zweifel bestünden. Und: Die Richter in einem Zivilverfahren seien nicht an das Urteil eines Strafprozesses gebunden, sondern müssten sich ein eigenes Urteil bilden.
Endgültig aufatmen kann Michael Rook allerdings noch nicht: Ein Urteil wird das OLG Schleswig oraussichtlich erst am 26. Februar 2019 verkünden. Für den Fall einer Niederlage hält sich der Prozessbevollmächtigte von Media-Markt Saturn, Carsten Lutz, die Option offen, Revision einzulegen. Durchaus möglich ist es also, dass sich mit dem Fall Rook auch noch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen wird.