Kolumne „Der Haushälter“

Grundsteuererklärung: Augen zu und durch!

Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.

Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.

„Sie werden sich 2023 intensiv mit der Grundsteuer beschäftigen!“ Hätte mir das vor ein paar Jahren die Wahrsagerin beim Handlesen prophezeit, mir wären sicher verschollene Erbtanten vor dem inneren Auge erschienen, die mir Anwesen am Meer oder in den Bergen vermachen. Dafür hätte ich natürlich gern die Steuer erledigt. Es kam aber anders, und so muss ich – wie Millionen Leidensgenossen – dem Finanzamt mein Elternhaus erklären, das es eigentlich seit den 1980er-Jahren kennt.

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Meiner Mutter, die dort weiterhin wohnt, muss ich mit Elster und Boris, also dem Finanzamtszugang und der hiesigen Geodatenbank im Internet, gar nicht erst kommen. Aber auch für mich bleibt die Sache eine Schnitzeljagd, obwohl Recherchieren mein täglich Brot ist. Hier meine Aha-Erlebnisse für Sie, damit Sie nicht zur Wahrsagerin müssen:

Ohne Elster-Zugang wird es nichts mit der Online-Steuererklärung. Wenn Sie den verbummelt oder nie beantragt haben, nützt eventuell ein Trick: Auch mit dem Chip im Personalausweis und der Lesefunktion im Smartphone klappt es. Allerdings ist der Chip erst bei Ausweisen seit 2017 aktiviert – und Sie müssen den zugehörigen Brief mit der Geheimzahl finden. Wenn ein Familienmitglied Elster nutzt, hilft das ebenfalls. In einigen Bundesländern gibt es alternativ Papierformulare.

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Fragen kostet nichts

Ging der Datenbrief des Finanzamts verloren, können Sie die Angaben in der Regel auch online finden. Die Wohnfläche ist leider Ihr Bier. Mit der Ausfüllhilfe von Finanztip konnte ich dieses Thema aber klären. Auch die Bundesländer haben Informationen im Netz.

Ich habe zudem gute Erfahrungen gemacht, als ich freundlich nachgefragt habe – einmal beim Finanzamt, einmal beim Grundbuchamt. Die Sachbearbeiter haben sich den Zinnober nicht ausgedacht, kriegen derzeit aber massig Frust ab. Ich nahm mir vor, extra gut gelaunt anzurufen, und hatte zwei nette und hilfreiche Gespräche.

Melden Sie sich beim Finanzamt, wenn Sie es nicht bis Ende Januar schaffen. Vielleicht gibt es dann eine Fristverlängerung – Fragen kostet nichts.

Hendrik Buhrs ist Geldanlageredakteur bei „Finanztip“ und kümmert sich an dieser Stelle ums Haushalten. Weitere Tipps gibt er in seinen Ratgebern und dem wöchentlichen Newsletter (finanztip.de/newsletter). Alle bisherigen Kolumnenbeiträge finden Sie hier.

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