OLG-Urteil gegen Rook ist rechtskräftig
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Michael Rook, ehemaliger Deutschland-Chef von Media Markt Saturn, muss keinen Schadenersatz an den Elektronikriesen zahlen. Er kämpft vor Gericht um seinen Ruf.
© Quelle: dpa
Schleswig. Die Revision gegen das Urteil war nicht zugelassen worden, und der Konzern hat bis zum Ende der Frist keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gestellt. Ein Antrag auf Zulassung der Revision sei nicht beim BGH eingegangen, teilte die dortige Pressestelle auf Nachfrage am Mittwoch mit. Eine Sprecherin des Unternehmens bestätigte, dass MediaMarktSaturn keine Rechtsmittel eingelegt habe.
Das OLG hatte Ende Februar die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe zurückgewiesen. Es stehe nicht hinreichend fest, dass Michael Rook an Schmiergeldzahlungen beteiligt gewesen sei, entschied der 3. Zivilsenat des OLG.
Unternehmen war Michael Rook Bestechung vor
MediaMarktSaturn hatte Rook die Annahme von Bestechungsgeldern vorgeworfen. Der Elektronikriese stützte seinen Vorwurf auf die Erkenntnisse der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Diese hatte unter anderem Rook 2012 wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das für das Zivilverfahren zuständige Landgericht Itzehoe hat später die Klage des Konzerns abgewiesen, weil nach dem Ergebnis seiner Beweisaufnahme nicht mit hinreichender Sicherheit feststehe, dass der Beklagte an der Schmiergeldabrede und deren Umsetzung beteiligt gewesen sei.
Michael Rook beteuerte seine Unschuld
Rook hatte stets seine Unschuld beteuert. Nach eigenen Angaben hofft er nun, auch mit der strafrechtlichen Wiederaufnahme voranzukommen. Er hatte gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens durch das Landgericht München I Beschwerde eingelegt. Diese liegt seit dem 20. April 2018 beim OLG München.
Von KN/dpa