Pfand auf mehr Einwegflaschen - diese Bestimmungen gelten ab 2019
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Mit dem neuen Verpackungsgesetz gelten ab 1. Januar 2019 auch neue Bestimmungen für Einwegpfand.
© Quelle: dpa
Hannover. Mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) am 1. Januar 2019 wurde auch das Pfandsystem in Deutschland erneuert. Insgesamt soll das überarbeitete Gesetz das Recyclingsystem in Deutschland verbessern. Vor allem Transparenz und Effizienz sollen erhöht, das Produzieren von Verpackungsmüll reduziert werden.
Folglich beinhaltet VerpackG umfassende Neuregelungen für Hersteller und Handel. Doch auch Verbraucher sind von den Änderungen betroffen. Spürbar wird das vor allem im Einzelhandel. Zum Einen entfällt zukünftig auf weitere, bisher pfandfreie Einwegverpackungen Pfand. Des Weiteren sollen Pfandflaschen in Geschäften deutlicher als Mehrweg oder Einweg erkennbar gemacht werden.
Pfand auf Saftschorlen und bestimmte Energydrinks
Bei der neuen Pfandpflicht muss aufs Detail geachtet werden. Bisher waren kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen. Zukünftig muss jedoch auch für sie 25 Cent Pfand bezahlt werden. Dasselbe gilt für sogenannte „Milcherzeugnismischgetränke“ mit einem Milchanteil von weniger als 50 Prozent. Künftig zählen also auch Energydrinks mit Molkeanteil zu pfandpflichtigen Getränken.
Von der Pfandpflicht weiterhin ausgenommen sind Wein, Sekt, Säfte, Frucht- oder Gemüsenektare ohne Kohlensäure, sowie Milchmischgetränke, die mindestens 50 Prozent Milch enthalten. Außerdem kommt es nach wie vor auf das Abfüllvolumen der Getränkeverpackungen sowie auf die Art der Verpackung an.
Wie erkennt man pfandpflichtige Flaschen und Verpackungen?
Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen es ein Pfand auf bestimmte Einwegverpackungen gibt. Die sogenannte Pfandpflicht für Einwegverpackungen gilt seit dem 1. Januar 2003. Allerdings sind, wie oben beschrieben, nicht alle Getränke beziehungsweise Verpackungen pfandpflichtig. Mehrwegflaschen dagegen schon. Dabei ist es irrelevant, aus welchem Material die Mehrwegflaschen sind und welchen Inhalt sie enthalten.
Mehrwegpfand
Zu erkennen sind Mehrwegflaschen an unterschiedlichen Symbolen („Blauer Engel“, „Für die Umwelt“) oder Aufschriften wie diesen: „Mehrweg“, „Mehrweg-Flasche“, „Leihflasche“, „Pfandflasche“. Zurückgeben kann man sie theoretisch in allen Geschäften, die dieselbe Marke oder Flaschenform anbieten.
Doch Vorsicht: Für Händler besteht keine Pflicht, Pfand zu erstatten, wenn sich die Mehrwegflaschen nicht im eigenen Sortiment befinden. Die Höhe des Mehrwegpfands beträgt in der Regel 15 Cent, bei Bierflaschen sind es 8 Cent.
Einwegpfand
Verpackungen, auf die Einwegpfand entfallen, müssen von den Herstellern deutlich gekennzeichnet sein. Meistens sind die Flaschen, Dosen und sonstigen Verpackungen mit dem Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG)-Zeichen oder einem Strich-, dem sogenannten EAN-Code, versehen. Die Höhe von Einwegpfand beträgt immer 25 Cent.
Pfandpflichtige Einwegverpackungen können an allen Verkaufstellen zurückgegeben werden, die Verpackungen aus demselben Material anbieten. Weder Form, Marke noch Inhalt des Leerguts sind entscheidend für die Rücknahme. Allerdings besteht eine Ausnahme für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern. Kioske etwa, müssen nur die Flaschen oder Dosen von Marken annehmen, die sie selbst verkaufen.
Bei der Rückgabe von pfandpflichtigen Einwegverpackungen an Automaten ist darauf zu achten, dass die Verpackungen nicht zerdrückt und dass Strichcode oder Pfandzeichen lesbar sind. Im Ausland gekaufte Flaschen oder Dosen können nicht zurückgegeben werden.
Deutlichere Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegpfand
Neben der Ausweitung der Pfandpflicht auf bestimmte Einwegverpackungen sieht das neue Verpackungsgesetz auch vor, Einweg- oder Mehrwegpfand in Geschäften deutlicher zu kennzeichnen. Durch die bessere Beschriftung an Regalen soll Verbrauchern die Kaufentscheidung bewusster gemacht werden.
Der Hintergrund ist, dass Einwegpfand zwar die öffentliche Vermüllung durch Flaschen und Dosen verringert, dadurch jedoch nicht automatisch weniger Müll produziert wird. Schließlich werden die in gelben Säcken oder Tonnen entsorgten Getränkeverpackungen nicht wiederbefüllt. Wie die Deutsche Umwelthilfe informiert, werden in Deutschland "jährlich rund 16 Milliarden Einweg-Plastikflaschen mit einem Gewicht von mehr als 450.000 Tonnen hergestellt".
Anders verhält sich das bei Mehrwegflaschen. Neben der deutlicheren Kennzeichnung von Regalen sieht das Verpackungsgesetz deshalb auch eine Mehrwegquote von 70 Prozent vor. So soll der Marktanteil von Mehrwegflaschen erhöht werden.
Von RND/pf