EU-Pläne

Nord-Länder warnen vor Aus für Krabbenfischerei

Ein Kutter fischt nach Krabben.

Ein Kutter fischt nach Krabben.

Kiel/Schwerin (dpa). Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben vor einem Aus der Krabben- und Muschelfischerei an Nord- und Ostsee im Zuge der EU-Pläne für nachhaltige Fischerei gewarnt. In einem am Freitag bekannt gewordenen gemeinsamen Brief forderten die Landesregierung in Kiel und Schwerin die Bundesregierung auf, sich für den Fortbestand und die Interessen der Fischerei einzusetzen.

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«Die Umsetzung würde unverhältnismäßige Folgen nach sich ziehen und unweigerlich das Aus für viele Erwerbsbetriebe an Nord- und Ostsee, ganz besonders für unsere Miesmuschelwirtschaft und unsere traditionelle, identitätsstiftende Krabbenfischerei bedeuten», sagte Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz (CDU). Notwendig sei ein ausgewogener Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung und kein Pauschalverbot.

Sein Schweriner Amtskollege Till Backhaus (SPD) verwies darauf, dass kein anderer Mitgliedstaat so große Anteile seines Hoheitsgebietes zu Meeresschutzgebieten erklärt habe wie Deutschland. «Werden alle nationalen und internationalen Schutzgebietskategorien übereinandergelegt, sind es hierzulande fast 400.000 Hektar», sagte Backhaus. «Dass dieses Engagement nun bestraft wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.» Der Schutz des Meeresbodens sei notwendig, dürfe aber nicht zum endgültigen Zusammenbruch der Küstenfischerei führen. «Seit 1990 haben bereits über 90 Prozent der Betriebe aufgegeben - das ist eine Katastrophe!»

Nach Plänen der EU-Kommission sollen Schiffe energieeffizienter werden und weniger klimaschädliche Treibstoffe nutzen. Die EU-Staaten werden aufgefordert, nationale Maßnahmen gegen den Einsatz umweltschädlicher Fangmittel wie Grundschleppnetze in bestimmten Schutzgebieten zu erlassen. Bis spätestens 2030 solle es diese Art des Fischfangs dort nicht mehr geben. Grundschleppnetze stehen in der Kritik, weil der Meeresboden durch das Fanggerät erheblich beschädigt werden kann.

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© dpa-infocom, dpa:230310-99-903016/2

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