Schlüssel weg – wer zahlt eigentlich?

Haus- und Wohnungsschlüssel zu verlieren ist nicht nur ärgerlich, sondern mitunter auch kostspielig.

Haus- und Wohnungsschlüssel zu verlieren ist nicht nur ärgerlich, sondern mitunter auch kostspielig.

Stuttgart. Ein verlorener Schlüssel ist in Deutschland keine Seltenheit. Laut Allianz-Versicherung passiert es fast jede halbe Stunde, dass jemand seinen Schlüssel sucht und nicht mehr findet. Über das Jahr kommt dadurch eine beachtliche Zahl von 800.000 Schlüsseln zusammen – hierzu zählen der normale mechanische Schlüssel ebenso wie Chip- und Schlüsselkarten. Laut Allianz entsteht dadurch jährlich ein Gesamtschaden von 100 Millionen Euro.

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Schlüssel ist nicht gleich Schlüssel

Versicherungstechnisch ist Schlüssel aber nicht gleich Schlüssel. Die teilweise sehr hohen Kosten für den Schlüsseldienst (da können sehr schnell mehrere Hundert Euro fällig werden) sind, wenn es nicht gut läuft, nur ein kleiner Teil des großen Ärgers.

Denn die Folgekosten könnten höher sein – zum Beispiel, wenn ein Schlüssel einer Schließanlage mit Eingangs-, Keller- und Tiefgaragenzugangstüren weggekommen ist und diese in Folge ausgetauscht werden muss oder es sogar ein Generalschlüssel war. Dann rauschen schnell die Kosten in vier- oder gar fünfstellige Beträge hoch, und es kommt die Frage auf, wer für den Schaden aufkommt. Die erste Annahme wäre die private Haftpflicht, doch Vorsicht.

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Eine private Haftpflichtversicherung leistet zwar Schadensersatz und übernimmt entsprechend Sach- und Personenschäden, die durch den Versicherten entstanden sind, auch wenn der Schaden eventuell grob fahrlässig verursacht wurde. Im Falle eines verlorenen Schlüssels leistet eine private Haftpflicht aber nur, wenn die Police des Versicherten eine Schlüsselversicherung enthält und der verloren gegangene Schlüssel nicht diesem selbst gehört, sondern fremdes Eigentum ist. „Welche Versicherung die Kosten trägt, hängt außerdem von der Art des Schlüssels ab“, heißt es bei der Allianz.

Generell gilt bei verlorenen fremden Schlüsseln: Derjenige, dem er gehört, sollte informiert werden, um auch Folgeschäden wie Diebstahl zu verhindern. Bei einem Hausschlüssel ist es der Vermieter oder die Vermieterin, bei Firmenschlüsseln oder -karten der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin oder beim Autoschlüssel die jeweilige Kaskoversicherung. Ebenso sollte man auch das gute alte Fundbüro in Anspruch nehmen und dort vor Ort nachfragen, bevor zum Beispiel eine teure Schließanlage ausgetauscht wird.

Arbeitnehmer, aufgepasst!

Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin den Schlüssel für das Bürogebäude verliert, ist nicht automatisch über die Privathaftpflicht abgesichert. Es sollte in den Versicherungsbedingungen geprüft werden, ob der Verlust fremder beruflich genutzter Schlüssel mitversichert ist.

Ist es der Schlüssel für die eigene Immobilie oder Wohnung, sollte die Hausratversicherung informiert werden. Ist die eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das über eine gemeinsame Schließanlage verfügt, sieht die Sache anders aus. Dann handelt es sich um sogenanntes Eigentum. Die Kosten, die durch den Austausch der Schließanlage sowie der Schlösser der Nachbarn entstehen, übernimmt die Haftpflichtversicherung.

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Einen Sonderfall gibt es bei verlorenen Dienstschlüsseln, beispielsweise von Hausmeistern. Hier greift die private Haftpflicht nicht, hier muss die berufliche Schlüsselversicherung einspringen.

Der Vermieter hat mit zu entscheiden

Der Verlust des Schlüssels einer Mietwohnung kann derweil unangenehm werden, denn der Vermieter oder die Vermieterin entscheidet, „ob die gesamte Schließanlage des Hauses nach den technischen Gegebenheiten und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken auszutauschen ist“, sagt Michael Hofstetter, Rechtsanwalt von Haus und Grund in Ludwigsburg.

Ob ein Mieter oder eine Mieterin die Kosten des Schlossaustausches übernehmen muss, hängt nach der Rechtsprechung sowohl vom Verschuldensgrad des Mieters oder der Mieterin beim Schlüsselverlust ab, „als auch am Ausmaß der dadurch entstandenen konkreten Missbrauchsgefahr durch Kriminelle für die Immobilie und ihre Bewohner“, heißt es auf der Homepage von Haus und Grund. Hierbei ist auch ein Gerichtsurteil interessant:

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 18. Juni 2020, AZ: 31 S 12365/19, entschieden, dass ein Mieter oder eine Mieterin nicht zwingend die gesamten Kosten von rund 2000 Euro bei Komplettaustausch der Schließanlage zu übernehmen hat. Denn nur wenn konkrete Umstände für eine Missbrauchsgefahr sprechen, ist der komplette Austausch der Schließanlage erforderlich.

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Demnach hatte der Vermieter bei der Vermietung nicht für Aufklärung über das hohe Kostenrisiko bei eventuellem Schlüsselverlust und damit einhergehendem Ersatz der Zentralschließanlage hingewiesen. Allein der Verlust des Wohnungsschlüssels führt nicht dazu, dass der Vermieter vom Mieter die Kosten für den kompletten Austausch verlangen kann.

Um sich Ärger mit einem verloren Mietwohnungsschlüssel zu ersparen, rät Rechtsanwalt Hofstetter dazu, als Vermieter oder Vermieterin bei Neuvermietung „dem Mieter eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss des Schlüsselverlustrisikos zu empfehlen. Dann wären im Falle eines Verlustes die Schadensfrage geklärt und konkret abgesichert.“

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