Sommerurlaub 2021: So gibt es keinen Ärger mit dem Mietwagen

Eine Frau fährt in Palma, Mallorca. Beim Buchen eines Mietwagens gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher einiges zu beachten.

Eine Frau fährt in Palma, Mallorca. Beim Buchen eines Mietwagens gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher einiges zu beachten.

Europaweit sinken die Corona-Zahlen und die Menschen freuen sich, wieder mehr Freiheiten zu haben. Damit einhergehend laufen bei vielen nun die Planungen für den großen Sommerurlaub an. Damit verbunden ist auch oft ein Mietwagen. Deren Preise steigen gerade kräftig an, wie das Vergleichsportal Check 24 berichtet – gerade auf den beliebten Urlaubsinseln der Deutschen. „Viele Vermieter haben während der Corona-Pandemie ihre Flotten verkleinert und nicht alle sind in der Lage, ihre Kapazitäten entsprechend der steigenden Nachfrage kurzfristig zu erhöhen“, sagt Andreas Schiffelholz, Geschäftsführer Mietwagen bei Check 24.

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Mietwagen für den Sommerurlaub nicht zu spät buchen

Am stärksten sind die durchschnittlichen Mietwagenkosten pro Tag in Spanien gestiegen. Zuletzt kostete ein Leihwagen dort 82 Prozent mehr pro Tag als im Vergleichszeitraum vor Corona. In Italien sind die Tagespreise um 57 Prozent gestiegen. Nur in der Türkei kosten Mietwagen derzeit etwas weniger als vor der Pandemie (minus 7 Prozent), so Check 24.

Entsprechend lautet die Empfehlung: Wer für den Sommerurlaub einen Mietwagen benötigt, sollte jetzt buchen. „Aufgrund der begrenzten Kapazitäten erwarten wir weiterhin einen deutlichen Preisanstieg. An manchen Orten werden Flotten voraussichtlich sogar komplett ausgebucht sein,“ so Schiffelholz.

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Vergleichsportale helfen bei der Suche nach dem richtigen Mietwagen

Konnte man früher einen Mietwagen meistens nur vor Ort oder über das Reisebüro mieten, so ist es heute deutlich einfacher, diesen auch online beim Vermieter direkt oder über ein Vergleichsportal zu buchen. Bei Letzterem tritt das Portal aber meistens nur als Vermittler bei der Buchung auf und nicht als Vermieter. „Das bedeutet bei Streitigkeiten mit einem Vermieter im Ausland, dass für die rechtliche Beurteilung das ausländische Recht herangezogen wird. Erbringt der Vermittler jedoch eigene Leistungen – zum Beispiel irgendwelche Zusatzversicherungen – kommt hierbei deutsches Recht zur Anwendung“, so der ADAC in seinem Leitfaden für Mietwagen.

Was gilt im Schadensfall? Optionen im Vorfeld genau prüfen

Dennoch, wer über ein Portal gebucht hat, kann über dieses sehr gut und zusammenfassend sehen, welche Bedingungen im Schadensfall gelten, wie das Überprotokoll geregelt ist und welche Zusatzkosten beispielsweise für ein Navi oder einen Kindersitz anfallen. Das hat einen großen Vorteil: Eine Kostenfalle kann damit umgangen werden – sich auf weitere Zusatzgebühren vor Ort einlassen zu müssen. Man sollte darauf achten, dass der Gesamtpreis klar und deutlich alle Serviceleistungen beinhaltet, die auch vor Ort gebraucht werden. Das heißt: Vor der Buchung sollte man sich unter anderem darüber im Klaren sein, wie groß das Auto sein sollte (Anzahl der Sitzplätze), ob es ein Diesel oder Benziner ist (wegen eventueller Umweltzonen),ob es ein Schalt- oder Automatikgetriebe hat, ob es eine Kilometerbegrenzung gibt oder nicht. Ebenso sollte geklärt sein, wer als Fahrerin oder Fahrer eingetragen werden soll, denn der Versicherungsschutz bezieht sich stets nur auf die eingetragenen Fahrer.

Die Versicherungsfrage: Welchen Schutz bieten Mietwagenanbieter?

Wichtig ist generell die Versicherungsfrage. Eine Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis immer enthalten – mit mindestens der gesetzlichen Mindestdeckungssumme des Reiselandes. Diese ist jedoch nicht selten bei Mietwagen im Ausland ungenügend, da die sogenannte Mindestdeckungssummen in der Regel unter dem deutschen Versicherungsniveau liegen. Daher sollte bei der Anmietung auf einen unbegrenzten Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden.

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„Bei der Buchung über einen Vermittler kann es sein, dass bereits eine unbegrenzte Deckung eingeschlossen ist. Eine Aufstockung der Mindestdeckungssumme ist auch mit einer separaten Versicherung, einer sogenannten Mallorca-­ oder Traveller­police, möglich“, schreibt der ADAC.

Der Automobilclub rät ebenfalls dazu, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, die die Schäden an dem Mietwagen selbst deckt. Diese sollte „möglichst eine nur geringe oder keine Selbstbeteiligung enthalten.“ Dagegen kann man sich nach Einschätzung des Automobilclubs eine Insassenunfallversicherung sparen, da „die Fahrzeuginsassen bei selbstverschuldeten Unfällen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens versichert sind.“

Fahrzeugübergabe vor Ort

Ist alles Wichtige im Vorfeld geklärt, sollte vor Ort bei der Fahrzeugübergabe ein ordentliches Protokoll erfolgen. In diesem müssen alle Schäden eingetragen werden, die das Auto vor der eigenen Benutzung hat. Dazu gehören nicht nur Schäden an der Karosserie, sondern auch im Innenraum, an den Reifen und Felgen sowie Scheinwerfern und Scheiben.

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Unfall mit dem Mietwagen – das ist im Urlaub zu tun

Es kann auch im Urlaub passieren – man hat mit dem Mietwagen einen Unfall. In diesem Fall rät die Verbraucherzentrale: „Halten Sie sich bei einem Unfall oder Diebstahl genau an die Versicherungsbedingungen und informieren Sie unverzüglich Ihren Autovermieter“ und ergänzt: „Rufen Sie im Falle eines Diebstahls immer die Polizei und lassen Sie einen Bericht erstellen.“ Wichtig zu wissen: Ist das Mietauto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, kann man von der Autovermietung einen Ersatzwagen ohne Mehrkosten verlangen, so der ADAC.

Tanken und Abgabe: Was gilt beim Mieten eines Autos?

Irgendwann muss das Auto auch wieder abgegeben werden. Es sollte im Vorfeld schon geklärt sein, in welchem Status der Tank ist und in welchem Zustand dieser wieder am Ende der Mietphase sein muss. Es ist nicht unüblich, dass Vermieter höhere Preise für den Kraftstoff berechnen, als man an der Tankstelle zahlt, und oft kommt noch eine Servicegebühr oben drauf.

Es empfiehlt sich daher, generell alle Tankbelege aufzuheben und das Auto auch voll abzugeben – das erspart unnötigen Ärger und nachträgliche Kosten. Auch ein etwas zu dreckiges Auto kann bei der Rückgabe für Unmut und Extrakosten sorgen. Zudem sollte man das Vehikel rechtzeitig wieder abgeben.

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Pünktliche Fahrzeugabgabe spielt beim Mietwagen eine große Rolle

Wer die vertraglich festgelegten Mietdauer überzieht, kann am Ende mit zusätzlichen Gebühren seitens des Vermieters belangt werden. Die Rückgabe sollte schriftlich quittiert und mit einem Übergabeprotokoll abgeschlossen werden.

Wer seinen Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten abgibt, macht keinen Fehler, wenn er einmal um das Auto herumgeht und entsprechende Fotos vom Zustand des Fahrzeugs und auch von der Tankanzeige macht. Am Ende könnte das bei Unstimmigkeiten helfen.

Vor der Reise mit dem Mietauto: Unterlagen für den Urlaub nicht vergessen

Last but not least: Vor dem Urlaubstart sollte man die eigene Kreditkarte und deren Limit überprüfen. Denn am Urlaubsort muss oft eine Kaution für den Mietwagen hinterlegt werden, welche wiederum bei vielen Vermietern nur über die Kreditkarte erfolgt. Diese sollte dann gedeckt sein. Ebenso sollten neben der Kreditkarte alle notwendigen Unterlagen (Voucher, etc.) für den Mietwagen und natürlich auch die Führerscheine der eingetragenen Fahrer vorhanden sein und nicht zu Hause liegen, denn sonst bleibt der Mietwagen erst einmal stehen.

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RND

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