Die Sozialwahl gibt es erstmals auch digital – doch was ist das überhaupt?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/ABNZLI6GCXPTYSKJOIAJD5Y43Y.jpg)
Nicht mehr nur im Umschlag: Die Sozialwahl 2023 soll erstmals auch digital stattfinden.
© Quelle: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Millionen Bürgerinnen und Bürger erhalten demnächst Post mir roten Umschlägen. Denn wie alle sechs Jahre stehen wieder Sozialwahlen an. Doch was ist das eigentlich und wie funktioniert die Abstimmung? Ein Überblick.
Was ist die Sozialwahl?
Bei den Sozialwahlen werden alle sechs Jahre die Selbstverwaltungen der gesetzlichen Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherung gewählt. Die Gremien beschließen den Haushalt und setzen sich für die Versicherten ein. Der Verwaltungsrat der Krankenkassen entscheidet mit darüber, wofür die Beitragsgelder ausgegeben werden. Sogenannte Widerspruchsausschüsse können zudem Streitigkeiten zwischen Kasse und Versicherten schlichten. Mehr Informationen dazu sind unter www.sozialwahl.de zu finden.
Wann ist die Sozialwahl 2023?
Die Wahlberechtigten erhalten zwischen dem 21. April und dem 2. Mai ihre Unterlagen per Post. In den roten Umschlägen sind die Dokumente zur Briefwahl enthalten sowie eine Erklärung, wie man online seine Stimme abgeben kann. Das ist in diesem Jahr erstmals möglich. Bis zum 31. Mai müssen die Unterlagen die jeweilige Poststelle erreicht haben. Wer online wählt, kann bis 23.59 Uhr seine Stimme abgeben. Die Ergebnisse werden in der zweiten Juniwoche vorliegen, schätzen die Verantwortlichen.
Sozialwahl 2023: Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Versicherten ab 16 Jahren, die bei der TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk Beiträge einzahlen. Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt stellen sich mit ihren Listen vor.
Wie funktioniert die Sozialwahl?
In Form einer Urwahl können alle Versicherten abstimmen. Lediglich die Träger, bei denen es nur so viele Kandidaten wie auch Plätze gibt, stimmen nicht ab. Sowohl die Krankenkassen als auch die Deutsche Rentenversicherung Bund bieten eine Briefwahl an. Die Versicherten bekommen die Unterlagen dafür automatisch zugeschickt und können ihren Stimmzettel im roten Umschlag wieder abschicken.
Sozialwahl 2023: Kann man online wählen?
Die Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, Kaufmännische Krankenkasse KKH und die Handelskrankenkasse hkk bieten in diesem Jahr als Modellprojekt erstmals auch eine Onlinewahl an. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder mit der Versichertenkarte, die in Kombination mit dem in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlkennzeichen angegeben werden muss. Aus technischen Gründen ist eine Onlinewahl nur mit Karten möglich, die vor dem 17. Februar 2023 ausgestellt wurden. Die zweite Möglichkeit ist, den elektronischen Personalausweis mit der Ausweis-App2 zu nutzen. Detaillierte Informationen dazu gibt es online auf www.sozialwahl.de.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EZHJQQG67RD4LOGG3ATC7MQUTQ.jpg)
Hauptstadt-Radar
Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Berliner Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Beim letzten Durchgang 2017 stimmten etwas mehr als 30 Prozent der Berechtigten ab – wohl auch, weil die Wahl vergleichsweise unbekannt ist. Die Verantwortlichen hoffen nun, mit der Onlinewahl die Beteiligung zu steigern. Der Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß zeigte sich bei einem Pressetermin am Montag überzeugt von dem Vorstoß: „Das ist eine Revolution im deutschen Wahlrecht und lässt hoffen, dass auch die Deutschen Digitalisierung können.“ Wegen gesetzlicher Einschränkungen konnte sich die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht an der Onlinewahl beteiligen. Jedoch wird der Modellversuch ausgewertet und die Evaluation könnte die Basis für eine gesetzliche Änderung sein, sodass beim nächsten Durchgang eine komplette Onlinewahl möglich sein könnte, sagte Weiß.
Ist die Sozialwahl Pflicht?
Eine Stimmenabgabe bei der Sozialwahl 2023 ist keine Pflicht. Die Wahlteilnahme ist freiwillig.
Termin und Frist: Bis wann kann ich wählen?
Stichtag der Sozialwahl ist der 31. Mai. Bis dahin muss der rote Stimmzettel wieder bei der Versicherung eingegangen sein. Auch die Online-Stimmabgabe ist bis zum 31. Mai möglich.
Was ist noch neu?
Auch zum ersten Mal gibt es in diesem Jahr ein verpflichtendes Geschlechterverhältnis von 60 zu 40 Prozent bei den Kandidatinnen und Kandidaten. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen diese Quote einhalten, alle anderen Sozialträger können sie umgehen, müssen das jedoch begründen. Laut Weiß schaffen aber viele die Quote. „Die Wirkung der Quote ist sagenhaft“, sagte er gegenüber dem RND.