Störfall bei Tesla: Sind doch wassergefährdende Stoffe ins Freie gelangt?
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Brandenburg, Grünheide: Anlagen der Lackiererei für einen Tesla Model Y in der Tesla Gigafactory (Symbolfoto).
© Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp
In der Lackiererei der Tesla-Fabrik in Grünheide ist eine Flüssigkeit ausgetreten. Das teilte das Landesumweltamt Brandenburg am vergangenen Donnerstag mit und lieferte zugleich Entwarnung: Wassergefährdende Stoffe seien nicht in den Boden oder ins Freie gelangt. Die Ökologisch-Demokratische Partei veröffentlichte nun Bilder, welche daran zweifeln lassen.
Wie die „Märkische Allgemeine“ (MAZ) berichtet, sei darauf zu sehen, dass die Flüssigkeit bis auf die Werksstraße vor die Hallentore gelaufen war.
ÖDP-Landesvorsitzender Thomas Löb kritisierte den Vorfall gegenüber der „MAZ“ scharf: „Wieder einmal gehen Weiterbetrieb und Profit vor Sicherheit und Aufklärung.“ Da das Tesla-Werk in einem Wasserschutzgebiet stünde, sei eine größtmögliche Prävention nötig. Dem würde nicht ausreichend Rechnung getragen. So fehlt laut ÖDP etwa eine Werksfeuerwehr, die ursprünglich eine Auflage für die Genehmigung des Werks gewesen sei. Das „Durchwinken“ der Fabrik würde sich nun rächen, meint Löb. Er will nun, dass die Tesla-Fabrik ihren Betrieb einstellt, bis eine ausreichende Störfallvorsorge vorliegt.
Tesla-Chef Elon Musk eröffnet neue Fabrik in Grünheide bei Berlin
Das Werk sei ein „Zeichen für den Fortschritt und die Zukunft der Industrie“ in Deutschland als starkem Standort.
© Quelle: Reuters
Laut dem Landesumweltamt Brandenburg ist in dem Tesla-Werk am 11. April ein Ventil nicht ganz geschlossen gewesen. Dadurch sei die Flüssigkeit ausgetreten, wodurch aber keine wassergefährdenden Stoffe in Freie gelangt seien. Tesla habe laut der Behörde ordnungsgemäß reagiert.
Bau mitten im Wasserschutzgebiet
Vor etwa einem Monat eröffnete Elon Musk mit seiner Firma Tesla ein Werk in Grünheide im Bundesland Brandenburg. Dessen Bau war hochumstritten, da die Fabrik in Rekordzeit mitten in ein Wasserschutzgebiet gebaut wurde. Zuständigen Behörden wurde vorgeworfen, etwaige Auflagen nicht streng genug zu kontrollieren.
RND/sf