Gutachten: Strompreisbremse verstößt gegen die Verfassung
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/JMAHNPAZQHAJVLWMNJHUE4N6UI.jpg)
Ein Wechselstromzähler zeigt den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden in einem Haushalt an (Symbolbild).
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Sym
Berlin. Einem Rechtsgutachten zufolge verstößt die von der Bundesregierung geplante Strompreisbremse sowohl gegen EU-Recht, als auch gegen das deutsche Verfassungsrecht. Das stellten die Juristen der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue im Auftrag des Hamburger Energieversorgers Lichtblick fest.
Die Experten glauben demnach, dass die Novelle das Grundrecht auf Eigentumsgarantien in der deutschen Verfassung verletzt, berichtet die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Kanzlei warnt zudem mit Blick auf den geplanten Mechanismus zur Gewinnabschöpfung vor „tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt“. Sie erwartet, dass die Preise für Endverbraucher steigen und es zu einer Blockade des Ausbaus der erneuerbaren Energie kommen könnte. Weiter heißt es, dass in Einzelfällen sogar die Zahlungsunfähigkeit von Anlagenbetreibern drohen könne.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SUXJXPIWORDNBLHNMVWTSMEM5M.png)
Unbezahlbar
Unser Newsletter begleitet Sie mit wertvollen Tipps und Hintergründen durch Energiekrise und Inflation – immer mittwochs.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Energieversorger erwägt Klage
In dem Papier wird kritisiert, dass die Formulierungshilfe für ein Strompreisgesetz der Versuch des Bundeswirtschaftsministeriums sei, die europäische Notfallverordnung in ein nationales Gesetz zu übertragen. Berlin schwebe das Einbehalten „fiktiver Erlöse“ vor, heißt es in dem Bericht weiter, im Sinne der EU-Vorgabe sei aber nur die Abschöpfung „realisierter Erlöse“ möglich.
Der Energieversorger Lichtblick sieht darin eine „verfassungswidrige Sonderabgabe“. Er rechnet mit einer Klagewelle. „Auch wir prüfen die Möglichkeit, in Luxemburg und Karlsruhe gegen den Erlösdeckel zu klagen“, so Markus Adam, Chefjurist des Konzerns gegenüber der Zeitung.
RND/ag