Überholen, wenn der Bus anfährt: Wer haftet bei einem Unfall?

16.01.2019, Niedersachsen, Laatzen: Ein Bus der Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe hält an der Haltestelle Laatzen / Eichstraße (Langzeitbelichtung). Der niedersächsische Wirtschaftsminister stellt am 16.01.2019 das Jahresförderprogramm für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land vor. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

16.01.2019, Niedersachsen, Laatzen: Ein Bus der Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe hält an der Haltestelle Laatzen / Eichstraße (Langzeitbelichtung). Der niedersächsische Wirtschaftsminister stellt am 16.01.2019 das Jahresförderprogramm für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land vor. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Celle. Ein Autofahrer startet ein Überholmanöver, in diesem Moment fährt ein Linienbus an einer Haltestelle los. Es kommt zum Zusammenstoß. Wer muss nun haften? Entscheidend bei der Haftungsfrage ist, ob der Busfahrer vor dem Losfahren seinen Blinker nach links gesetzt hat - und ob er das beweisen kann. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, auf das der ADAC hinweist.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Zusammenstoß beim Überholmanöver

In dem verhandelten Fall stand der Linienbus zunächst am rechten Fahrbahnrand an einer Bushaltestelle – der Fahrer hatte den rechten Blinker gesetzt. Ein Autofahrer überholte den Bus von hinten, in dem Moment fuhr der Bus in Richtung Fahrbahnmitte los. Es kam zum Unfall.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Strittig war, ob der Busfahrer vor dem Losfahren den linken Blinker gesetzt hatte. Der Busfahrer behauptete, ja. Der Autofahrer bestritt dies. Die erste Instanz urteilte: Beide müssen den Schaden jeweils zur Hälfte tragen. Der Pkw-Fahrer legte dagegen Berufung ein.

Die Beweislast liegt beim Busfahrer

Das Oberlandesgericht Celle änderte daraufhin die Haftungsquote. Der Busfahrer sollte nun 75 Prozent des Schadens übernehmen. Grundsätzlich hat der fließende Verkehr Vorrang – dies endet aber in dem Moment, wo ein Busfahrer, dessen Linienbus an einer Haltestelle stand, seinen Blinker nach links setzt.

Beruft sich der Linienbusfahrer auf dieses Vorrecht der Straßenverkehrsordnung, trägt er nach Auffassung des Gerichts auch die Beweislast. Denn nur die ordnungsgemäße und rechtzeitige Anzeige seiner Anfahrt kann den Vorrang des fließenden Verkehrs beenden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Da Autos allgemein nur sehr vorsichtig an Linienbussen vorbeifahren dürfen, trifft den Pkw-Fahrer aber eine Mithaftung – durch die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges liegt sein Anteil bei 25 Prozent.

RND/dpa

Mehr aus Wirtschaft

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken