VW: Tarifabschluss ohne Lohnerhöhung

Ein Monteur am Fließband in der Fertigung für den Golf 7 und den E-Golf im Werk der VW AG Wolfsburg.

Ein Monteur am Fließband in der Fertigung für den Golf 7 und den E-Golf im Werk der VW AG Wolfsburg.

Wolfsburg. Die knapp 120.000 Beschäftigten des Autobauers Volkswagen, für die der VW-Haustarifvertrag gilt, müssen in der Corona-Krise auf Lohnerhöhungen warten. Das Unternehmen und die Gewerkschaft IG Metall verständigten sich am Donnerstag darauf, die zu Ende April gekündigten Tarifverträge ohne Erhöhung der Entgelte unverändert bis Ende Dezember 2020 wieder in Kraft zu setzen.

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Der VW-Haustarif ist Deutschlands größter Firmentarif. Er gilt für die Beschäftigten in den VW-Werken Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel sowie bei der VW-Finanztochter.

Tarifverhandlungen “um acht Monate verschoben”

Die IG Metall teilte mit, die Verhandlungen über mehr Geld seien "um acht Monate aufgeschoben". Schon jetzt seien aber Verbesserungen erreicht worden. So wurde die Option, pro pflegebedürftigem Angehörigen oder Kind eine Einmalzahlung in sechs arbeitsfreie Tage umzuwandeln, erweitert. Außerdem können Mitarbeiter künftig eine Auszeit von bis zu sechs Monaten nehmen, in der sie 75 Prozent des Bruttoentgelts erhalten. Die Minusstunden sind bei Wiederaufnahme der Arbeit mit 25 Prozent des Bruttomonatsentgelts zurückzuzahlen. Auch die Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten wurden erleichtert.

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Der Verhandlungsführer von Volkswagen, Arne Meiswinkel, sagte, es sei in der Tarifrunde auch darum gegangen, die Folgen der Corona-Krise "für Unternehmen und Beschäftigte in Grenzen zu halten und uns bestens auf den Wiederanlauf einzustellen". Bis zum 30. September sollen laut VW im Rahmen einer Verhandlungsverpflichtung auch die leistungsorientierten Vergütungsbestandteile neu gestaltet werden.

Derzeit erhalten rund 80.000 VW-Mitarbeiter in Deutschland wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld, das vom Unternehmen von den regulär 60 Prozent des Nettolohns (beziehungsweise 67 Prozent bei Mitarbeitern mit Kindern) auf fast 100 Prozent aufgestockt wird. Auch für diese Ergänzungen sind Tarifvereinbarungen die Grundlage.

RND/dpa

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