Grillen in der Pandemie: Was ist erlaubt, was ist verboten?
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Grillen im Park – ist das während der Corona-Pandemie erlaubt und falls ja, in welchem Rahmen?
© Quelle: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa
Erste Rauchschwaden ziehen schon wieder durch die Parks und Gärten. Wenn die Temperaturen steigen, bekommt so mancher Lust auf Bratwurst und Steak vom Rost. Doch Grillfeste mit vielen Menschen sind im Lockdown weder sinnvoll noch erlaubt. Unter welchen Voraussetzungen Fans des heimischen Brutzelns dennoch in die Grillsaison starten können – ein Überblick.
Ist das Grillen im Park oder auf Grillplätzen erlaubt?
Explizit verboten ist Grillen im Park während der Pandemie nicht. Aber es müssen die aktuell für den Wohnort gültigen Corona-Regeln eingehalten werden. Außerdem ist Grillen auch abseits der Pandemie nicht in jedem Park erlaubt. Genauere Informationen dazu, auf welchen Grünflächen Interessierte in der Nähe grillen dürfen, gibt es auf den Webseiten der Städte und Landkreise.
Grillen während der Corona-Pandemie ist möglich, wenn folgende Regeln eingehalten werden. Generell gilt derzeit:
- Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, egal ob im eigenen Garten oder im Park.
- Allerdings haben die Länder vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens individuelle, teils verschärfte Regeln festgelegt. Liegt der Inzidenzwert in der Region oberhalb von 100, darf man sich in der Öffentlichkeit bundesweit nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt und dazu noch einer anderen Person treffen, die nicht zum Haushalt gehört. Diese Regel gilt auch in öffentlichen Parks und auf öffentlichen Grillplätzen.
Mit der geplanten Erneuerung des Infektionsschutzgesetzes könnte in Regionen mit hoher Inzidenz außerdem eine Ausgangssperre gelten. Sie soll sich allerdings nicht auf den eigenen Balkon oder den Garten erstrecken.
Grillen in Zeiten der Corona-Krise: Es gelten Hygieneregeln
Auch die Hygieneregeln müssen weiter befolgt werden. Dazu zählt, mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten, die nicht zum eigenen Haushalt oder zum Kreis der Personen gehören, mit denen Treffen erlaubt sind. Wo dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, soll in der Regel auch draußen eine medizinische Maske getragen werden. Bratwurst essen im vollem Park kann so schwierig werden. Zu beachten ist außerdem, ob die eigene Kommune vielleicht das Betreten mancher Parks oder Grillplätze momentan untersagt.
Schon diese bundesweit geltenden Regeln schränken das Grillen im Park in großer Runde ein. Auf das Infektionsgeschehen reagieren Bundesländer und Kommunen mittlerweile dynamisch. Heißt: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz, beschließen einige Städte oder Landkreise strengere Einschränkungen vor Ort. Auch hier gilt, dass Landkreise und Städte dazu aktuelle Informationen auf ihren Webseiten veröffentlichen.
Neben der Bratwurst gehört für viele zum Grillen auch eine Flasche Bier oder ein Glas Wein. Jedoch: In einigen Bundesländern und in manchen Landkreisen ist es momentan verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken.
Die sieben Todsünden am Grill
Tipps zum besseren Grillen, oder aber: Was man lieber lassen sollte.
© Quelle: RND
Ist das Grillen im eigenen Garten erlaubt?
Gegen Grillen im eigenen Garten spricht nichts, sofern die für das jeweilige Bundesland oder die jeweilige Kommune geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Ist das Grillen auf dem Balkon in der Pandemie erlaubt?
Unabhängig von den geltenden Corona-Beschränkungen hat bei Tätigkeiten auf dem Balkon der Vermieter Mitspracherecht. Bevor dort also das Würstchen brutzelt, sollten Mieter überprüfen, ob das erlaubt ist. Die Vorgaben zur Nutzung des Balkons sind im Mietvertrag festgehalten.
Ist es erlaubt, Freunde und Familie einzuladen?
Das kommt auf die individuelle Regelung in der Region an. Grundsätzlich sind private Treffen derzeit bundesweit zwischen zwei Haushalten und maximal fünf Personen erlaubt. Allerdings: Je nach Bundesland und Inzidenzlage ist nur ein Treffen mit einer weiteren, dem Haushalt nicht zugehörigen Person möglich. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Ihres Bundeslandes oder der Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Stadt.
RND/mf/saf/jo