Sicher wohnen: So sollten Sie sich nach einem Einbruch verhalten

110 – den Notruf der Polizei sollten Opfer eines Einbruchs sofort nach Entdecken der Tat wählen.

110 – den Notruf der Polizei sollten Opfer eines Einbruchs sofort nach Entdecken der Tat wählen.

Hannover. Eine zersplitterte Scheibe, eine aufgebrochene Tür, eine verwüstete Wohnung sind die ersten untrüglichen Anzeichen dafür, dass Fremde in das eigene Heim eingedrungen sind. Wer diesen Verdacht hat, erfährt erstmal einen Schock. Dennoch sollten Betroffene keinesfalls unüberlegt oder übereilt handeln.

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Bei einem Einbruch zuerst die Polizei verständigen

Die zunächst wichtigste Prämisse lautet: Ruhe bewahren und den Rückzug antreten. Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, warnt ausdrücklich davor, die Wohnung oder das Haus allein zu betreten. "Alarmieren Sie stattdessen sofort die Polizei unter dem Notruf 110 und warten Sie auf das Eintreffen der Beamten." Außerdem sei es wichtig, dass am Tatort nichts verändert wird, sagt Schmidt. Das bedeutet: Fassen Sie nichts an, beseitigen Sie keine Spuren und fangen Sie nicht an, aufzuräumen oder gar sauber zu machen.

Den Einbruch genau dokumentieren

Sobald die Polizei den Tatort betreten und gesichert hat, sollten Sie den Einbruch dokumentieren, damit Sie ihn bei der Versicherung melden können. Dazu machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung, von den Beschädigungen und den Einbruchsspuren und legen eine detaillierte Stehlgutliste an. Grundsätzlich wird empfohlen, im Haushalt eine Wertgegenstandsliste zu führen und wichtige Kassenbons aufzuheben.

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Den Einbruch der Versicherung melden

"Die Schäden nach einem Einbruch übernimmt die Hausratversicherung", sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. "Ersetzt werden der Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar, die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und eine Wertminderung bei beschädigten, aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen." Voraussetzung dafür, dass die Versicherung zahlt, ist eine Anzeige bei der Polizei – es ist also in jedem Fall sinnvoll, die Beamten zu rufen.

Von der Polizei erhalten Sie eine Tagebuch- oder Vorgangsnummer, die Sie an die Hausratversicherung weitergeben. Erst wenn sicher ist, dass Polizei und Versicherung vor Ort alles Nötige dokumentiert haben, können Sie mit den Aufräum- und Reparaturarbeiten beginnen.

Diese Regeln erhöhen die Sicherheit

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Von RND/Sophie Hilgenstock

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