Unwetter

Überschwemmung: Das sollte man beachten, um Schäden zu vermeiden – und welche Versicherung wann hilft

Nach einer Sturmflut oder starkem Regen zählen oft die Minuten, um den Besitz zu retten. Trotzdem immer zuerst den Strom abstellen und Schäden für die Versicherung dokumentieren.

Nach einer Sturmflut oder starkem Regen zählen oft die Minuten, um den Besitz zu retten. Trotzdem immer zuerst den Strom abstellen und Schäden für die Versicherung dokumentieren.

Frankfurt/Main. Steht nach starkem Regen oder durch über die Ufer getretene Flüsse der Keller unter Wasser, muss man rasch reagieren. Je länger das Wasser im Keller steht, umso schlimmer können die Schäden werden. Hinzukommt, dass Wasser auch in vielen Fällen Lebensgefahr bedeutet. Der Keller sollte daher zunächst keinesfalls betreten werden. Die Tipps für Betroffene in optimaler Reihenfolge sind diese:

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Lebensgefahr: Zuerst den Strom abstellen

Auf keinen Fall darf man den Keller oder andere Gebäudeteile betreten, solange der Strom nicht abgestellt ist. Sonst drohen tödliche Stromschläge, wenn Zählerschrank und elektrische Anlagen überflutet sind, erläutert der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).

Auch die Sicherungen funktionieren womöglich nicht mehr richtig. Bevor die gefluteten Räume betreten werden, muss also als erste Maßnahme die Elektroanlage abgeschaltet werden. Kommen Betroffene nicht an den Hauptverteilerkasten heran, weil dieser im überschwemmten Keller liegt, müssen sie den Energieversorger anrufen.

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Gleich eine Wasserpumpe oder elektrische Luftentfeuchter an die Stromversorgung im Haus anzuschließen, kann ebenfalls lebensgefährlich sein, betont der ZVEH. Ein Fachmann müsse die Anlage erst prüfen.

Feuerwehr hilft, Schadstoffe zu entsorgen

Auch der nächste Schritt ist nicht gleich Wasser abpumpen oder aufwischen. Erst einmal sollte man sich im Klaren darüber sein, ob Heizöl oder andere gefährliche Substanzen ausgelaufen sein könnten.

Ist das der Fall, rät unter anderem das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Feuerwehr sofort zu rufen.

Schäden dokumentieren und der Versicherung melden

Nun ist die Versicherung dran: Die Schäden müssen mit Fotos so gut und detailliert wie möglich dokumentiert werden und im Anschluss rasch an den Versicherer gemeldet werden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin. Für die Folgezeit gilt übrigens:

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Handwerker dürfen erst nach Absprache mit der Versicherung beauftragt werden. Denn die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu begutachten, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer hier zu hektisch und schnell handelt, kann unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren.

Zusatzversicherung für Naturgefahren wichtig

Zugleich aber müssen Versicherte die Schäden so gering wie möglich halten – es sollten keine Folgeschäden entstehen. Daher müssen überflutete Räume so rasch wie möglich leergepumpt und Geräte oder Möbel aus der feuchten Umgebung geholt werden. Grundsätzlich gilt:

Bei Überschwemmungen an einem Haus greift der Versicherungsschutz nur, wenn eine Absicherung für Naturgefahren für das Gebäude besteht, die sogenannte Elementarschadenversicherung. Sie wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Laut dem GDV hat aber mehr als die Hälfte der deutschen Hausbesitzer und Mieter diesen Naturgefahrenschutz nicht.

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Sie deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstanden sind. Die Elementarschadenversicherung (auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt) ist ratsam, wenn das Gebäude in einem entsprechend gefährdeten Gebiet liegt.

Auf hohe Prämien und Selbstbeteiligung achten

Der Elementarschadenschutz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlösung abschließbar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeitig um einen Einschluss kümmern. Allerdings bekommt nicht jeder, der eine Elementarschadenversicherung braucht, den Schutz auch ohne weiteres.

Viele Versicherer bieten diesen Schutz laut BdV in gefährdeten Gebieten nur gegen hohe Prämien oder hohe Selbstbeteiligungen an. Die bekannte Wohngebäudeversicherung wiederum ist für Schäden am Haus zuständig, während die Hausratversicherung bei Schäden innerhalb der Immobilie greift, etwa bei einer zerstörten Einrichtung.

Laut dem Bund der Versicherten gibt es derzeit rund 130 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt, die Naturgefahrendeckungen anbieten. Eine Übersicht gibt es auf der Homepage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Schimmelbildung: Räume schnell trockenlegen

Ist das Thema Versicherung und das Melden der Schäden an diese abgeschlossen, stehen das Abpumpen des Wassers und das Trocknen durch entsprechende Geräte an. Auch wenn dies nicht der erste Schritt bei einer Überschwemmung ist, sollte nun zügig gehandelt werden.

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Denn je schneller die Räume trocken gelegt werden, desto eher lassen sich Bauschäden und die Bildung von Schimmel vermeiden, erklärt das BBK.

Bei hohen Wasserpegelständen Gemeinde fragen

Es gibt hier jedoch eine Einschränkung: Notfall-Experten betonen, dass bei wirklich hohen Pegelständen erst mit dem Abpumpen des Wassers begonnen werden darf, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist.

Sonst kann die Bodenwanne des Hauses beschädigt werden. Wann das der Fall ist, kann etwa die Gemeinde bzw. das örtliche Bauamt einschätzen.

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Elektrogeräte: Freigabe vom Fachmann abwarten

Trockengeräte gibt es zum Leihen etwa in Baumärkten. Ob man Hilfe vom Profi beim Trocknen und Renovieren braucht, ist abhängig von der Stärke der Überschwemmung und von den Baumaterialien des Hauses. Grob lässt sich sagen:

Alles, was sich vollsaugen kann, sollte ein Fachmann begutachten. Dazu zählen etwa Trockenbau-Wände oder Dämmungen. Außerdem gilt: Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Leuchten und andere Werkzeuge sollten erst dann wieder verwendet werden, wenn ein Fachmann die elektrische Anlage im Haus wieder freigegeben hat.

RND/dpa/casc

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